AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ERES NETconsulting - Immobilien.NET GmbH (kurz ERES genannt) in Ergänzung der AGB des Fachverbandes für Unternehmensberatung und Datenverarbeitung sowie für Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreichs mit Stand Februar 2009.
1. Geltungsbereich und Änderungen
- 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Vertragspartner und allen in- und ausländischen Geschäftsstellen von ERES. Vorrangig gelten Bestimmungen in mit dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen oder in Sonderbedingungen.
- 1.2 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Dienstleistungen die ERES gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Bedingungen des Vertragspartners für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung werden hiermit ausgeschlossen.
- 1.3 Änderungen der AGB erlangen mit Beginn des übernächsten Monats, der der Verständigung des Vertragspartners folgt, Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Vertragspartners zu ERES, sofern bis dahin kein schriftlicher Widerspruch des Vertragspartners bei ERES einlangt.
- 1.4 ERES wird den Vertragspartner in der Verständigung auf die Tatsache der Änderung der AGB und darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf des Monats, der der Verständigung gemäß Absatz 3 als nächster folgt, als Zustimmung zur Änderung gilt.
- 1.5 Die Zustimmung zur Übermittlung von Willenserklärungen per eMail ist in Kenntnis der damit verbundenen Risiken von beiden Vertragsteilen als üblich und notwendig anerkannt.
- 1.6 Die aktuelle und letztgültige Version der AGB ist unter http://www.immobilien.net/agb.aspx abgelegt.
zum Seitenanfang 2. Rechte und Pflichten
- 2.1. ERES verarbeitet und übermittelt lediglich Informationen und ist nicht verpflichtet, Daten des Vertragspartners oder Dritter auf deren Inhalt oder logischen Gehalt hin zu überprüfen. Für deren Richtigkeit, Aktualität und Rechtsmäßigkeit sowie dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind, haftet allein der jeweilige Vertragspartner; ebenso für alle Folgen und Nachteile, die ERES oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste bzw. des Immobilien.NET oder dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seinen Obliegenheiten nicht nachkommt.
- 2.2. Der Vertragspartner hat im Verkehr mit ERES insbesondere die im folgenden angeführten Mitwirkungspflichten zu beachten; deren Verletzung führt zu Schadenersatzpflichten des Vertragspartners oder zur Minderung seiner Schadenersatzansprüche gegen ERES.
- 2.3.ERES behält sich für die
Insertion in Portalen das Recht vor,
- 2.3.1. einzelne Inserate abzulehnen;
- 2.3.2. einzelne Inserenten von der Teilnahme an Portalen auszuschließen;
- 2.3.3. die Leistung zu erweitern, zu verändern und Verbesserungen vorzunehmen;
- 2.3.4. nach Gutdünken Werbung auf eigenen Portalen zu schalten.
- 2.3.5. die vom Vertragspartner aufgrund des Vertragsverhältnisses übernommenen Lichtbilder computertechnisch zu optimieren und die Tatsache der Optimierung durch Anbringung des ERES-Firmenwortlautes einschließlich des ERES-Logos inangemessener Größe auf dem Lichtbild ersichtlich zu machen.
- 2.3.6. Inserate, welche nicht der Bewerbung eines Immobilienprojektes dienen, insbesondere solche, welche eine Werbung für andere Unternehmen oder eine Verlinkung zu anderen Websites zum Inhalt haben, zu verändern oder zu ergänzen oder von der Einbringung in die Plattform ganz auszuschließen.
- 2.4. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass er keinen direkten Einfluss auf die Gestaltung der Informationsplattform bzw. des Inserates in optischer oder struktureller Hinsicht auszuüben berechtigt ist.
- 2.5. ERES bietet derzeit gratis innerhalb bekannt zu gebender Hotline-Zeiten ein Hotline-Service an. ERES ist bereits jetzt berechtigt, bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Beratung für gleichartige Probleme die Leistungen in Rechnung zu stellen. Eine spätere Gebührenpflicht der Hotline wird ausdrücklich vorbehalten.
- 2.6. Es besteht die Möglichkeit, dass die zur Einbringung in die Informationsplattformen bestimmten Daten des Vertragspartners auf kooperierende Internetauftritte durchgeschalten werden, wobei ERES diesbezüglich garantiert, dass die Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners über den kooperierenden Internetauftritt nur betrachtet, und nur mit Zustimmung des Vertragspartners im datenbank-lesbaren Format aktiv von ERES auf einen anderen Server übertragen werden. Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass die zur Einbringung in die Informationsplattformen bestimmten Daten in obigem Sinne auf kooperierende Internetauftritte durchgeschalten werden und auch in Print-Medien, anderen Online-Diensten, auf CD-ROM verwenden bzw. verbreiten darf. Ein Anspruch des Vertragspartners auf zusätzliche Veröffentlichung besteht jedoch nicht.
- 2.7. Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch ERES erfolgt in der durch ERES gewählten Weise und innerhalb der normalen Arbeitszeit.
- 2.8. Die zeitweilige Unterbrechung der Veröffentlichung durch Fälle höherer Gewalt, technischer Störungen, notwendiger Updates u.ä. entbindet den Vertragspartner nicht von seinen Verpflichtungen.
- 2.9. ERES ist berechtigt, zur Erfüllung Dritte heranzuziehen.
- 2.10. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die von ihm zur Verfügunggestellten/direkt in das Netz eingespeisten Daten gegen keinerlei Rechtsvorschriften oder übliche Verhaltensregeln verstoßen und hält ERES im Fall der Inanspruchnahme vollkommen schad- und klaglos.
- 2.11. Für die Datenpflege in Members-Bereichen ist der Vertragspartner selbst verantwortlich.
- 2.12. Der Vertragspartner nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Rahmen der Installation von durch ERES lizensierter Software (z.B. "WebReal") besondere Nutzungsbedingungen noch im Detail dargestellt werden und diese vor Installation der Software zu akzeptieren sein werden.
- 2.13. Der Vertragspartner erklärt, mit allen einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Telekommunikationsgesetz vertraut zu sein und diese einzuhalten.
- 2.14. Der Vertragspartner hat für eine klare und eindeutige Formulierung seiner Aufträge an ERES zu sorgen. Abänderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
- 2.15. Werden vom Vertragspartner mittels Telekommunikation Aufträge erteilt oder sonstige Erklärungen abgegeben, so hat er geeignete Vorkehrungen gegen Übermittlungsfehler und Missbräuche zu treffen.
- 2.16. Der Vertragspartner hat ERES Änderungen seines Namens, seiner Firma, seiner Anschrift bzw. eMail-Adresse oder der Anschrift bzw. einer eMail-Adresse einer anderen von ihm namhaft gemachten Empfangsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- 2.17. Gibt der Vertragspartner Änderungen der Anschrift bzw. der eMail-Adresse nicht bekannt, gelten schriftliche bzw. elektronische Erklärungen von ERES als zugegangen, wenn sie an die letzte der ERES bekannt gegebene Anschrift bzw. eMail-Adresse gesendet wurden.
- 2.18. Die Bestimmungen der für die jeweilige Top Level-Domain zuständigen Vergabestelle werden ausdrücklich Vertragsbestandteil für jeden einzelnen Vertrag über die Registrierung entsprechender Sub Level-Domains.
- 2.19. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Abwerben eines Dienstnehmers von ERES bzw. die Beschäftigung eines Dienstnehmers von ERES binnen 3 Jahren ab dem Ende des Dienstverhältnisses zu unterlassen, widrigenfalls der Vertragspartner zu Zahlung einer Pönale, die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht vorliegt, in Höhe von einem Bruttojahresgehalt des betreffenden Dienstnehmers verpflichtet ist.
- 2.20. Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Firmenstandort.
3. Preise und Zahlung
- 3.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten die im Anbot bzw. der Auftragsbestätigung angeführten Preise. Preisänderungen werden vorbehalten. Telefon- und Provideraccesskosten sind in den Preisen nicht inkludiert. Die Verrechnung erfolgt in Euro.
- 3.2. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt ERES sofort vom Vertrag zurückzutreten und Insertionen nach der zweiten schriftlichen Mahnung vom Netz zu nehmen. Alle damit verbundenen Kosten sowie der entgangene Gewinn sind vom Vertragspartner zu tragen. Für im Voraus bezahlte Beträge besteht im Falle von Fixverträgen bei vorzeitiger Kündigung bzw. Nichtnutzung der Dienstleistung kein Anspruch auf Rückerstattung jenes Entgelts welches auf den nicht konsumierten Teil der Leistung entfällt.
- 3.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 12 % p.a. verrechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges, die der ERES entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern ERES das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftragnehmer pro erfolgter Mahnung einen Betrag von bis zu EUR 10,- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten der ERES anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
- 3.4. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen angeblicher Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche zurück zu halten oder mit eigenen Forderungen zu kompensieren. Der Vertragspartner ist nur dann berechtigt, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, wenn ERES zahlungsunfähig ist, oder die Forderung des Vertragspartners in Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht oder gerichtlich festgestellt oder von ERES anerkannt worden ist.
- 3.5. Präsentationen/Vorentwürfe und Konzepterstellungen gelten als Werksauftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf angemessenes Entgelt begründet.
- 3.6. ERES ist berechtigt, die von ihr zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem ihr daraus entstandenen Aufwand, unter Vorlage der entsprechenden Belege, in Rechnung zu stellen.
- 3.7. ERES ist berechtigt, Aufträge, die ihr im Rahmen einer Geschäftsverbindung mitdem Vertragspartner erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn sie ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie vom Vertragspartner stammen, und der unwirksame Auftrag nicht der ERES zurechenbar ist.
- 3.8. Rechnungen sind prompt ohne Abzug, spesenfrei, spätestens jedoch 4 Tage ab Rechnungseingang zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarung anerkannt.
- 3.9. Für jede Arbeitsstunde, einschließlich Wegzeiten, werden EUR 95,- zzgl. 20 % USt in Rechnung gestellt. Für Konzeptions- und Beratungsleistungen gilt ein Stundensatz von EUR 130,- zzgl. USt. Angefangene Stunden, auch von Wegzeiten, werden als halbe Stunde verrechnet.
- 3.10. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie,Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so ist ERES berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
- 3.11. Die Entgelte können von ERES unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten geändert werden. Im Falle einer Erhöhung der Entgelte von über 10 % für die Insertion im Immobilien.NET hat der Vertragspartner innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Ankündigung ein a.o. Kündigungsrecht. Macht der Vertragspartner von diesem Recht Gebrauch, so wird das Vertragsverhältnis mit Stichtag der Gebührenerhöhung beendet.
- 3.12. Alle von ERES genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation.
- 3.13. Alle von ERES genannten Preise sind, insofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
- 3.14. Die Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden von ERES auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.
- 3.15. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ERES.
4. Gewährleistung und Haftung
- 4.1. Die Vertragsteile sind sich bewusst, dass im Bereich des Transports und derVerarbeitung von Daten keine Garantieerklärungen abgegeben werden können und die von ERES angebotenen Leistungen Einschränkungen unterliegen können, die außerhalb des Einflussbereichs von ERES liegen. Für solche Entwicklungen haftet ERES nicht. Bei Leistungsstörungen und Schadenersatzansprüchen sind daher die speziellen technischen Bedingungen unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Stands der Technik zu berücksichtigen.
- 4.2.ERES kann aus eingangs
erwähnten Gründen keine Gewähr übernehmen, dass
- 4.2.1. gelieferte Software vertragsgemäß genutzt werden kann, bzw. dass diese mitanderen Programmen oder der Hardware des Vertragspartners zusammenarbeitet und/oder aufgrund der bekannten Unzuverlässigkeit des Internet die Datenvollständig überträgt, richtig anzeigt und rechtzeitig transportiert werden,
- 4.2.2. die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, die Verbindung immer herstellbar ist und
- 4.2.3. gespeicherte Daten erhalten bleiben. Die Verpflichtung zur Sicherung der Datentrifft allein den Vertragspartner.
- 4.3. ERES unternimmt alles Zumutbare und bemüht sich eine Verfügbarkeit des angebotenen Services von 98,5 % auf das Jahr hochgerechnet, zu erfüllen.
- 4.4. Die Haftung von ERES und deren Erfüllungsgehilfen für leichte und schlichtegrobe Fahrlässigkeit (letztere nicht hinsichtlich Konsumenten), entgangenem Gewinn, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, insbesondere jegliche Ansprüche bei Ausfall des Servers werden einvernehmlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Der Haftungsausschluß gilt auch, wenn Dritte beispielsweise urheber- oder wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen.
- 4.5. Mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und begründen keine Haftung.
- 4.6. ERES übernimmt keine Gewähr dafür, dass Inserate zu einem bestimmten Zeitpunkt online gehen und/oder gelöscht werden.
- 4.7. ERES ist bestrebt, innerhalb angemessener Fristen alle Verpflichtungen zu erfüllen. Dem Vertragspartner steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine aber weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.
- 4.8. Der Vertragspartner seinerseits haftet dafür, dass ERES alle zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
- 4.9. Weiters wird keinerlei Haftung für eigenmächtige Veränderungen der Software, der Konfiguration oder für Anwendungsfehler durch den Vertragspartner übernommen.
- 4.10. Ein Schaden oder Mehraufwand bei ERES, der durch vom Vertragspartner übermittelte Daten entsteht, welche die Erbringung der beauftragten Dienstleistung untauglich macht, trägt der Vertragspartner.
- 4.11. Behauptet der Vertragspartner einen Schaden, so hat er ein Verschulden von ERES zu beweisen. Ansprüche sind binnen acht Tagen nach Kenntnis schriftlich geltend zu machen und verjähren jedenfalls binnen sechs Monaten.
- 4.12. Für gewährleistungspflichtige Mängel wird die Wandlung einvernehmlich ausgeschlossen. ERES steht ein Wahlrecht zu, Schadenersatz, der jedenfalls der Höhe nach mit der jeweiligen Auftragssumme und im Falle eines Dauerschuldverhältnisses mit dem einfachen Jahresentgelt beschränkt ist, in bar (oder im Falle des Datenverlustes durch Neueintragung der Vertragspartnerdaten) zu leisten. Insgesamt jedoch ist die Summe aller Ansprüche mehrerer Geschädigter aus einem Ereignis mit EUR 7.000,- beschränkt. Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung ausschließlich durch kostenlose Behebung innerhalb angemessener Frist. Im Falle der Unbehebbarkeit des Mangels, einer misslungenen Reparatur oder bei Verzug der Reparatur, besteht ein Anspruch auf Preisminderung.
- 4.13. Die Gewährleistung erlischt jedenfalls, wenn Mängelbehebungsversuche durch Dritte vorgenommen werden.
- 4.14. Im Falle der Registrierung von Domänen für den Vertragspartner, gelten subsidiärdie jeweils aktuellen AGB der jeweiligen Registrierungsbehörde. In Österreich ist dies nic.at Internetverwaltungs- und Betriebs GmbH (http://www.nic.at/agb).
- 4.15. Gelieferte Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen, nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der ERES bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu zeigen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
- 4.16. Das Vorliegen eines Mangels, berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist der ERES vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
- 4.17. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus den Titel "Produkthaftung" iSd PHG gegen ERES richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von ERES verursacht und zumindest krass grob fahrlässig verschuldet worden ist.
5. Rücktritt und Kündigung
- 5.1. ERES ist von der Erbringung der vereinbarten Leistungen bspw. in Form einer vorübergehenden Sperre des Zugangs bzw. der Online-Stellung frei, wenn der Vertragspartner zur vorgesehenen Fälligkeit seine Rechnungen nicht begleicht. Für den Zeitraum der genannten Leistungsfreiheit hat der Vertragspartner aber seinerseits das vereinbarte Entgelt zu entrichten. Wenn der Vertragspartner nach zweimaliger Mahnung nach wie vor nicht die offenen Verbindlichkeiten bezahlt, kann ERES nach Punkt 5.2 vorgehen.
- 5.2.ERES ist zum sofortigen Entzug
der mit diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsberechtigung und somit
zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn
- 5.2.1. der Vertragspartner die in diesen Vertragsbedingungen angeführten Beschränkungen oder Verpflichtungen nicht beachtet,
- 5.2.2. der Vertragspartner die ihm eingeräumten Befugnisse rechts- oder vertragswidrig ausübt,
- 5.2.3. der Vertragspartner das vereinbarte Entgelt ERES nach zweimaliger Mahnung nicht bezahlt,
- 5.2.4. - auf welche Art immer - ein Eingriff in die von ERES bearbeiteten Daten erfolgt,
- 5.2.5. gegenüber ERES der Tatbestand der Kreditschädigung erfüllt wird,
- 5.2.6. der Vertragspartner seine Online-Insertion bei ERES beendet,
- 5.2.7. über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird,
- 5.2.8. der Vertragspartner wiederholt falsche oder irreführende Angaben im Inserat publiziert,
- 5.2.9. der Vertragspartner der Verpflichtung zur Aktualisierung seines inserierten Objektbestands nicht nachkommt,
- 5.2.10. der Vertragspartner das Verbot der Umgebung der Gebühren nicht beachtet.
- 5.3. Bei Beendigung steht dem Vertragspartner das Recht zu auf Anfrage seine Daten in gedruckter Form (auf Papier) auf dem Postwege übermittelt zurück zu erhalten. Der Vertragspartner nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass dies die ausschließliche Form der Datenrückübermittlung darstellt.
- 5.4. Die Kündigung einer Leistung kann jederzeit, spätestens aber 1 Monat vor Beginn des nächsten Leistungszeitraumes durch schriftliche Mitteilung erfolgen. Ein Anspruch auf Rückvergütung nicht ausgeschöpften Entgelts besteht nicht.
- 5.5. Bei einem Vertragsrücktritt des Vertragspartners aus Gründen, die nicht von ERES zu verantworten sind, gilt ein Mindestschadenersatz in Höhe von 70 % desNettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.
- 5.6. Unbeschadet von Schadenersatzansprüchen der ERES sind im Falle des Rücktritts vom Vertragspartner die bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen.
- 5.7. ERES ist berechtigt neben dem allgemeinen Entgelt, tatsächlich angelaufene und zur entsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahnspesen, Zinsen und Überweisungsspesen geltend zu machen. Im Falle von Zahlungsrückstand werden eingehende Zahlungen zuerst auf Spesen und Zinsen, dann auf die älteste offene Forderung angerechnet, sodass die Bezahlung des gesamten Entgeltes erst dann rechtswirksam erfolgt ist, wenn sämtliche Rückstände abgedeckt sind. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber ERES und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteten, aber von ERES nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG.
6. Urheberrecht und Datenschutz
- 6.1. Alle aus dem Urheberrecht abgeleiteten Rechte stehen ERES bzw. deren Lizenzgebern zu. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den Lizenznehmer ist ausgeschlossen. Auch bei Nutzung von Datenbanken erwirbt der Vertragspartner keine über die vertraglich zugesicherten Bewilligungen hinausgehenden Rechte.
- 6.2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software, Datenbanken u.a. zu vervielfältigen, zu verändern oder an Dritte weiter zu geben, ausgenommen Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke - sofern sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke unverändert mitübertragen werden.
- 6.3. Dem Vertragspartner ist es untersagt, systematisch einzelne Elemente der unter www.immobilien.net abrufbaren Datenbank abzufragen und/oder zu speichern und/oder zwischen zu speichern, um mit diesen aus der genannten Datenbank generierten Daten eigene Datensammlungen anzulegen und/oder zu vertreiben bzw. die Anlage und/oder den Vertrieb von Datensammlungen Dritter derart zu ermöglichen und/oder zu begünstigen. Insbesondere ist es dem Vertragspartner untersagt, Software und/oder Schnittstellen zu Entwicklung und/oder an der Entwicklung von Software und/oder Schnittstellen mitzuwirken, welche Software und/oder Schnittstellen das systematische Abfragen einzelner Elemente der unter www.immobilien.net abrufbaren Datenbank oder der von der ERES-Maklersoftware "WebReal" verwendeten Datenbanken ermöglichen und/oder begünstigen.
- 6.4. Bei Verletzung der Rechte ist volle Genugtuung zu leisten. Bei jeder Verletzung gegen Punkt 6.3 hat der Vertragspartner für jeden aus der unter www.immobilien.net abrufbaren Datenbank entnommenen Datensatz ein angemessenes Entgelt (im Sinne des Urheberrechtsgesetzes) in Höhe von € 1,- (in Summe jedoch mindestens € 1.000,-) an ERES zu entrichten.
- 6.5. Die Verpflichtung zur Wahrung von sämtlichen auf die Software bezogenen Rechte von ERES bzw. deren Lizenzgeber sowie zur Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der ERES bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.
- 6.6. Alle von ERES vergebenen Passworte sind geheimzuhalten bzw. ist unverzüglich eine Änderung zu beantragen, falls die Vermutung besteht, dass Unberechtigte davon Kenntnis erlangt haben.
- 6.7. ERES ist berechtigt, Access-Statistiken und Teilnehmerverzeichnisse sowie Referenzlisten zu führen.
- 6.8. ERES ist berechtigt, sämtliche sich aus der Geschäftsbeziehung ergebende Daten, insbesondere aus den vom Vertragspartner überlassenen Daten, etwa aus Gründen der Verwaltung, der Verrechnung, der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung, des Supports bzw. zur Verbesserung des Service, im automatisierten Verfahren zu speichern, Auswertungen bzw. Statistiken zu nutzen und zu verbreiten. Der Vertragspartner ist auch damit einverstanden, dass er von einem ERES-Mitarbeiter oder einer von ERES beauftragten Person zur Erörterung der Ergebnisse dieser Auswertungen bzw. Statistiken kontaktiert wird. ERES ist berechtigt, die allfällig gespeicherte Daten nach 3 Monaten zu löschen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eine Löschung seiner Daten zu begehren.
- 6.9. Sämtliche sich durch die Geschäftsbeziehung ergebenden Daten werden von ERES zum Zwecke der Verwaltung und Verrechnung verarbeitet.
- 6.10. Pläne, Skizzen, Grafiken, Progamm-Code und sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, geistiges Eigentum der ERES. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ERES.
- 6.11. ERES ist zur Anbringung des verlinkten Firmenwortlautes, einschließlich desLogos, auf jedem entworfenen und ausgeführten Projekt (Homepage) in angemessenerGröße berechtigt. Auf jeder Seite einer ASP-Datenbank ist ein solches Zeichen jedenfalls anzubringen
- 6.12. Vom Vertragspartner geäußerte Wünsche, Gedanken, Anregungen und dergleichen haben keinen Einfluß auf die Honorarbemessung und begründen kein Miturheberrecht des Vertragspartners an den urheberrechtlich geschützten Leistungen von ERES. Die gegenseitige Vermittlung der Ideen- und Inhaltsvorstellungen, sowie die Beschaffung der notwendigen Daten, Informationen und Unterlagen durch den Vertragspartner sind selbstverständlich Voraussetzung für das Gelingen der Arbeit von ERES.
- 6.13. Erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars ist der Vertragspartner befugt, die urheberrechtlich geschützten Arbeiten in der vereinbarungsgemäß gelieferten Ausführung und Größe zu dem vereinbarten Zwecke und in dem festgelegten Umfang zu nutzen. Nachahmungen, welcher Art auch immer,sind unzulässig. Die Signierung durch ERES ist wesentlicher Bestandteil der urheberrechtlich geschützten Leistungen und darf ohne Zustimmung von ERES nicht weggelassen werden.
7. Sonstiges
- 7.1. Für die Gültigkeit von Erklärungen gilt die Schriftform als erforderlich, wobei von diesem Formanfordernis auch nur in Schriftform abgegangen werden kann.
- 7.2. Es gelten die, zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen,sofern nicht die unabdingbaren Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes für Verbraucher zur Anwendung gelangen.
- 7.3. Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz der ERES. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
- 7.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werdensollten, sind diese im von ERES beabsichtigten Sinn auszulegen und berühren die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
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